Begleithundeprüfung:

Die Begleithundeprüfung ist die Voraussetzung um an bestimmten Turnieren (z.B. THS, Agility) und diversen Prüfungen (z.B Obedience, VPG, Fährte etc) teilzunehmen. Um an einer Begleithundeprüfung teilnehmen zu dürfen, muss man erst den "Sachkundenachweis" abgelegt haben. Dieser ist auch für Hundeführer von 40/20 Hunden vorzuweisen. 40/20 Hunde sind größer als 40 cm und/oder schwerer als 20 kg. Außerdem muss der Hund vorab einer Unbefangenheitskontrolle unterzogen werden, bei der auch der Chip des Hundes kontrolliert wird. Hierbei sollte sich der Hund neutral verhalten.

Die eigentliche Prüfung setzt sich aus zwei Teilen - dem Teil A und dem Teil B - zusammen. Beim Teil A werden die Leistungen in der Unterordnung auf dem Platz bewertet. Dazu gehört das "Fuß" gehen an lockerer Leine mit Wendungen und wechselnden Gangarten, sowie das Durchlaufen einer Menschengruppe. Dieses Schema muss auch in der Freifolge gezeigt werden. Zusätzlich wird "Sitz" und "Platz" aus der Bewegung mit anschließendem Abrufen und Vorsitzen und die Ablage unter Ablenkung abverlangt.

Um den Teil A zu bestehen müssen mindestens 42 Punkte von 60 Punkten erreicht werden. Die Punkteverteilung ist dabei wie folgend:

  • Leinenführigkeit 15 Punkte
  • Freifolge 15 Punkte
  • Sitz aus der Bewegung 10 Punkte
  • Platz aus der Bewegung mit anschließendem Abrufen und Vorsitzen 10 Punkte
  • Ablegen des Hundes unter Ablenkung 10 Punkte

Wurde der Teil A bestanden, folgt der Teil B - der Straßenverkehrsteil. Er setzt sich aus verschiedenen Übungen zusammen, die die Verkehrstauglichkeit des Hundes prüfen sollen.

Unter anderem wird hierbei abverlangt:

  • Begegnung mit Personengruppe
  • Begegnung mit Radfahrern
  • Begegnung mit Autos
  • Begegnung mit Radfahrern
  • Begegnung mit Inline-Skatern
  • Begegnung mit Joggern
  • Begegnung mit anderen Hunden
  • Verhalten des kurzfristig im Verkehr angeleint allein gelassenen Hundes
  • Verhalten gegenüber Tieren

Weitere Anforderungen liegen im Ermessen des Leistungssrichters und es kann alles geprüft werden was einem im "normalen" Leben mit dem Hund auch passieren kann.

 Der Teil B ist bestanden, wenn die Übungen vom Leistungsrichter als ausreichend betrachtet werden.